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Quittungsversand
In KW51+52 erfolgt die Zustellung der Quittungen per Mail oder Brief (wie im Ersttermin angekreuzt).
Wer bisher vergebens auf die Zustellung gewartet hat: keine Panik!
Ich MUSS jeden einzelnen Termin digitalisieren und verrechnen.
Dieser sehr zeitaufwändige und vielen Auflagen unterworfene Prozess wird meinerseits aus Effizienzgründen schubweise abgearbeitet.

Sie erhalten für die datenschutzsichere Zustellung der Dokumente wie gewünscht eine
Mail mit einem Link inkl. Passwort-SMS vom Abrechnungsdienst Lemniscus der einen Brief.
Bitte prüfen Sie ihr Mailpostfach auf Speicherkapazität und Ihre Handynummer auf Aktualität.

Das Wort "Rechnung" leitet im Dokument die Berechnung meiner Leistungen ein.
Mit dem Vermerk "Zahlung dankend erhalten" wird daraus eine Quittung.
Diese wiederum belegt, dass Sie die Behandlungen bereits vollständig bezahlt haben.
Falls es der Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse vorsieht, können Sie diese Quittung dort einreichen.

 

Warteliste
Die Kapazitäten für Behandlungen sind erschöpft.
Termine werden entsprechend der Rückrufliste in KW 26:01 abgestimmt.

 

Willkommen

Ich begrüße Sie auf der Internetpräsenz meiner Praxis für Naturheilkunde.

Auf dieser Homepage können Sie sich über meine Behandlungsmethoden und deren Wirkprinzipien informieren, etwas über den Ablauf einer chiropraktischen Behandlung bei typischen Indikationen erfahren und mit mir einen Termin vereinbaren.

 

 

Die Dokumente werden zur Zeit aktualisiert und stehen ab Januar 2026 wieder zur Verfügung.

 

Kassen- und Privatrezepte sind nicht einlösbar. Chiropraktische Behandlungen werden von vielen Krankenkassen nicht oder nur anteilig erstattet. Hier erfahren Sie mehr.

 

Praxisequipment

Die Belastungsgrenze der Behandlungseinrichtung liegt bei 135 kg Körpergewicht.

 

Terminausfall

Falls Sie einen Termin verschieben oder absagen wollen, sollte dies zwecks Neuvergabe
mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn geschehen. Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter (24/7) reicht aus.
Ohne vorherige Absage werden Termine vollständig in Rechnung gestellt, sofern kein plausibler Verhinderungsgrund (z.B. höhere Gewalt) zeitnah nachgewiesen wird.